Fragen & Antworten zum Projekt Neue Wärmemessung
Frage 1
Warum braucht es eine Sonderäufnung des Erneuerungsfonds der Siedlung? Der EF ist dazu da, Erneuerungen zu finanzieren. Ist der EF so leer? Genügen die regulären jährlichen Beiträge nicht, um ihn auf „Vordermann“ zu bringen?
Antwort 1
Die Projektkosten betragen, wie bereits an der MEV vom November 2019 informiert, rund CHF 500’000 (siehe Präsentation AG Heizung).Der Stand des Erneuerungsfonds Siedlung per 31.12.2020 beträgt CHF 226’000 und per 31.12.2021 soll er CHF 256’000 betragen (siehe aumatt-update 20/2 Seite 28). Die Projektkosten können damit nicht finanziert werden. Auch werden die meisten Projektrechnungen nächstes, spätestens 2022 zur Bezahlung fällig. 2021 braucht die MEG somit eine Liquidität in der Höhe der Projektkosten.
Danach ist der Erneuerungsfonds leer, d.h. die Siedlung hat keine Reserven mehr, um unvorgesehene und dringliche Arbeiten auszuführen. Aus diesen Gründen müssen wir in den folgenden Jahren den Fonds entsprechend refinanzieren. Geplant sind aus heutiger Sicht Sonderbeiträge von jährlich CHF 130’000. Je nach Endabrechnung kann der erforderliche Beitrag 2023 allenfalls tiefer ausfallen.
Frage 2
Was bedeutet die Aussage konkret für die Wohnungen am FW, dass das WICOS-System nach der Einführung des Messpunkts nicht mehr von der MEG gewartet wird, aber in Betrieb bleibt solange es läuft?
Antwort 2
Ziel ist es, dass das FÄWA-System «nur» noch für die individuelle Raumsteuerung weiter laufen wird und nicht mehr als Grundlage für die Heizkosten-Abrechnung dient. So kann nach dem Einbau der Wärmezähler (Messpunkt) jeder Eigentümer selber entscheiden, wie er seine Raumregulierung umsetzen will.
Frage 3
Wird empfohlen, die alte Raumregulierung (Ventile) mit der Einführung des Messpunkts bereits umzusetzen oder erst wenn sie nicht mehr laufen?
Antwort 3
Die Erneuerung des Raumregulierungssystems am FW kann erst nach Abschluss sämtlicher Arbeiten der Messpunkte innerhalb der Siedlung erfolgen. Erst wenn alle einen Wärmezähler installiert haben, kann die individuelle Erneuerung des Raumregulierungssystems realisiert werden (siehe ebenfalls nächste Antwort).
Frage 4
Mit welchen Kosten ist für ein neues Raumregulierungssystems zu rechnen?
Antwort 4
Die AG Heizung ist daran entsprechende Empfehlungen zur individuellen Raumsteuerung (FÄWA-Ersatz) zu erarbeiten und trägt Informationen (inkl. Kosten) zu den bereits umgesetzten Beispielen zusammen.
Nach der erfolgreichen, abgeschlossenen Zählereinbau-Aktion können die Eigentümer jederzeit mit einem beliebigen Fachmann (bspw. Roth, Weiss, …) die individuelle Raumsteuerung erneuern und das FÄWA-System ablösen. Wer sich jetzt schon für die Erneuerung der individuellen Raumsteuerung Gedanken machen will, holt am besten eine objektbezogene Offerte ein.
Die Kosten hängen selbstverständlich auch vom «Komfort» des gewünschten Raumsteuerungssystems ab: vom einfachen Drehventil bis zur App-Steuerung via Smartphone gibt es eine entsprechend grosse Bandbreite.
Frage 5
Bisher wurden die Pumpen am FW über die WICOS-Anlage gesteuert («Wärmebestellung» => «Befehl» der WICOS-Anlage an die Pumpen entsprechende Wärme zu liefern).
Was für einen Einfluss hat die Einführung des Messpunkts und die zukünftige individuelle Raumsteuerung darauf?
Antwort 5
Angedacht ist, dass die Pumpensteuerung des Falkenriedwegs durch das ewb-Contracting übernommen wird. Die Pumpensteuerung wird zu gegebener Zeit vom FÄWA-System getrennt. Die FW-Pumpen werden danach durch eine neue aussentemperaturabhängige Steuerung angesteuert.
Frage 6
Wenn die MEG die WICOS-Anlage nicht mehr warten wird, wohin soll man sich wenden, wenn man mit der Raumsteuerung ein Problem hat oder einzelne Ventile/Ventilantriebe ersetzt werden müssen?
Antwort 6
Die AG Heizung wird die BewohnerInnen am FW zu gegebener Zeit hinreichend dazu informieren.