MEG

MEG  MitEigentümerGemeinschaft

Die Siedlung Hintere Aumatt besteht zur Hauptsache aus Eigentumswohnungen und -häusern, die im Besitze ihrer Bewohner stehen. Die Eigentümerverantwortung erstreckt sich auf zwei oder drei Ebenen:

  • Das alleinige Eigentum an Wohneinheit bzw. Stockwerkeinheit in einem Wohnblock
    → Eigentümer ist dafür alleine verantwortlich.
  • Miteigentum an den gemeinschaftlichen Anlagen des Wohnblocks innerhalb einer Stockwerkeigentümergemeinschaft
    → gemeinschaftliche Verantwortung der Stockwerkeigentümer (STWEG-Reglement)
  • a) Miteigentum an den gemeinschaftlichen Anlagen der Siedlung.
    b) Miteigentum an einer der zwei Einstellhallen der Siedelung, i.d.R. mit einem zur Wohneinheit gehörenden Einstellplatz
    → gemeinschaftliche Verantwortung der Miteigentümergemeinschaft, Hintere Aumatt (MEG)