MEG MitEigentümerGemeinschaft
Die Siedlung Hintere Aumatt besteht zur Hauptsache aus Eigentumswohnungen und -häusern, die im Besitze ihrer Bewohner stehen. Die Eigentümerverantwortung erstreckt sich auf zwei oder drei Ebenen:
- Das alleinige Eigentum an Wohneinheit bzw. Stockwerkeinheit in einem Wohnblock
→ Eigentümer ist dafür alleine verantwortlich.
- Miteigentum an den gemeinschaftlichen Anlagen des Wohnblocks innerhalb einer Stockwerkeigentümergemeinschaft
→ gemeinschaftliche Verantwortung der Stockwerkeigentümer (STWEG-Reglement)
- a) Miteigentum an den gemeinschaftlichen Anlagen der Siedlung.
b) Miteigentum an einer der zwei Einstellhallen der Siedelung, i.d.R. mit einem zur Wohneinheit gehörenden Einstellplatz
→ gemeinschaftliche Verantwortung der Miteigentümergemeinschaft, Hintere Aumatt (MEG)