Organisation

Die MEG sucht einen neuen Präsidenten ab 2023

Die MEG ist eine Miteigentümergemeinschaft im Sinne von Art. 646 ZGB und besteht aus den Eigentümern aller Wohneinheiten und Ateliers, welche im Verhältnis zur Wertquote ihrer Einheit Besitzer der Gemeinschaftsanlagen der Siedlung sind.

Ihre Grundlage ist ein öffentlich beurkundeter und im Grundbuch eingetragener Vertrag vom April 1997 zwischen den Eigentümern und die von diesen erlassene Nutzungs- und Verwaltungsordnung NVO (29.10.96).

Diese soll die gemeinsame Verwaltung und Nutzung der Gemeinschaftsanlagen nach Grundsätzen der gegenseitigen Rücksichtnahme, der Wirtschaftlichkeit und der Selbstverwaltung ermöglichen.

Die MEG verfügt über die Organe:

definiert über ihre rechtlichen Grundlagen und Beschlüsse.

Die MEG führt eine professionelle Geschäftsstelle, das Sekretariat.