Miteigentümerversammlung – MEV

Miteigentümerversammlung (MEV) ist das oberste Organ der MEG. Sie tagt mindestens einmal im Jahr. Jede/r Eigentümer/in hat pro Wohneinheit oder Atelier eine Stimme (Art. 14ff und 20ff NVO).

Die Versammlung ist für alle Bewohner offen. Stimmberechtigt sind nur die Eigentümer.

Zurzeit tagt sie zwei mal pro Jahr: Im Herbst beschliesst sie die Jahresplanung und das Budget (prospektiv) und im Frühling verabschiedet sie den Jahresbericht und die Jahresrechnung (retrospektiv)

Die aktuellen Daten für die MEV findest du hier.