Prinzip der Selbstverwaltung
Die Verwaltung der gemeinschaftlichen Anlagen gründet auf dem Prinzip der Selbstverwaltung: die Unterhalts- und Verwaltungsarbeit wird von den Eigentümern selber verrichtet. Es wird erwartet, dass alle Eigentümer sich ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechend für eine der anfallenden Aufgaben in einem der Arbeitsbereiche unentgeltlich zur Verfügung stellen. Dieses Prinzip gründet auf der Idee, dass die Qualität des Zusammenlebens von den Beiträgen und Ideen der Bewohner lebt.
Alle Eigentümer sind verpflichtet, sich an den Arbeiten der Siedlungsreinigung zu beteiligen. Die persönliche Mitwirkung mindestens einer Person pro Wohneinheit ist obligatorisch für
- die Siedlungsputzete, die 2x im Jahr stattfindet (Arbeitseinsatz ca. 2 x 3 Std.)
- das Hofputzen und den Winterdienst gemäss Einsatzplan des Hofes
Aufgaben, welche eine besondere Qualifikation und Verantwortung erfordern oder die Zumutbarkeit der Freiwilligenarbeit überschreiten, werden vom VA als honorierte Aufträge gefasst und vergeben, z.B.:
- Buchhaltung und Rechnungswesen
- Contracting Heizung und Heizkostenabrechnung
- MEG-Sekretariat
- Kontrollstelle